Wo darf man mit seiner Drohne in Deutschland fliegen? Brauche ich einen Drohnenführerschein? Brauche ich eine Versicherung? Welche Drohnen-Gesetze gelten in Deutschland? Was ist erlaubt und was ist verboten, wenn man in Deutschland eine Drohne steigen lassen will? Und was bedeutet eigentlich die ab diesem Jahr geltende EU Drohnenverordnung 2022?

Diese und andere Fragen wollen wir für Euch klären, damit ihr sicher und mit ruhigem Gewissen Eure Drohne in Deutschland fliegen lassen könnt.

Seit 2017 bin ich stolzer Drohnenpilot und bin schon in vielen Ländern der Erde unterwegs gewesen und es ist nicht immer einfach sich an die geltenden Gesetze und Regeln zu halten. Aber auch in Deutschland gibt es gerade im Jahr 2022 grundlegende Neuerungen zum Thema Drohne fliegen und es nicht alles leicht zu überblicken.

In diesem Ratgeberartikel geben wir Euch das notwendige Wissen an die Hand, um mit Eurer Mavic Air, DJI Mini 2 oder Mavic Pro 2 sicher und gesetzestreu fliegen zu können.

Hey Leute

Wir sind Sabrina und Andreas, zwei abenteuerlustige Reisende, die keine Gelegenheit auslassen, um die Welt zu entdecken. Ob per Flugzeug in ferne Länder oder mit unserem Campervan Bruno, wir lieben es einfach zu reisen. 
Wir hoffen Dir auf unserem Blog hilfreiche Tipps für Deine nächste Reise geben zu können.

Sabrina & Andreas

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Drohnen Gesetze 2022 in Deutschland

Die Drohnen Gesetze 2022 in Deutschland werden strenger und strenger und man könnte meinen, man darf eigentlich nichts mehr und muss sich trotzdem an zig Gesetze und Bestimmungen halten.
Die Wahrheit ist, dass immer mehr Menschen in Deutschland eine Drohne haben – die gottseidank immer preiswerter werden – und damit die Notwendigkeit entstand, diesen Bereich ausreichend zu reglementieren. Genauso wie der Straßenverkehr reglementiert ist und man mit seinem Auto auch nicht fahren kann wie man möchte.

Der Grund dafür ist, dass man mit einer Drohne bei einem Unfall großen Schaden anrichten kann. Ihr könntet die Kontrolle über die Drohne verlieren, woraufhin diese dann in den Straßenverkehr stürzt oder sogar in eine Menschenmenge. Ihr seht, das Risiko beim Fliegen einer Drohne ist nicht unerheblich. Daraus resultieren die verschiedenen Bestimmungen, Verbote und Vorgaben an die man sich als Drohnenpilot mittlerweile (leider) halten muss.

Es gibt eine schon seit 2017 geltende Drohnen Verordnung in Deutschland, an die Du Dich als Drohnenpilot schon bisher halten musstest. Die EU hat nun einen draufgesetzt und eine neue EU Drohnenverordnung 2022 auf den Weg gebracht. Da diese aber noch nicht vollständig ins nationale Recht übernommen wurde, gelten aktuell zum Teil noch die alten Regeln.

Da das alles sehr komplex ist, versuche ich Euch hier Schritt für Schritt zu erklären was ihr mit Eurer Drohne in Deutschland dürft bzw. nicht dürft und an welche Gesetze ihr Euch halten müsst.

Crab Cay per Drohne, Providencia
Crab Cay, Kolumbien

Überblick: Drohnenverordnung 2022 in Deutschland

Es gibt viele Einschränkungen beim Fliegen einer Drohne in Deutschland an die Du dich halten musst. Hier habe ich die wichtigsten zusammengefasst:

Maximale FlughöheDu darfst mit deiner Drohne maximal 120 Meter über den Grund fliegen. Höher darfst du nur auf einem Modellflugplatz fliegen oder mit einer Genehmigung der Luftfahrtbehörde.
Nachtflugverbot
Nachts darfst du Deine Drohne nicht steigen lassen. Es sei denn du hast eine Ausnahmegenehmigung der Luftfahrtbehörde.
Nicht über Wohngebiete fliegen
Drohnen mit Kameras (und das sind eigentlich alle) dürfen nicht über Wohngebiete fliegen. Es sei denn du hast die Zustimmung aller Grundstückseigentümer
Naturschutzgebiete sind Tabu
Flüge über Naturschutzgebiete und auch Nationalparks sind nicht gestattet, um die Tierwelt nicht zu stören.
Abstand zu FlughäfenDu musst 1,5 km Abstand zu den Außengrenzen von Flughäfen halten
Einhalten einer sicheren Entfernung beim Fliegen
Du musst mit Deiner Drohne mehr als 100 Meter seitlichen Abstand einhalten zu:

- Menschen­ansammlungen
- Unglücksorte oder Einsatzgebiete der Feuerwehr oder Polizei
- Autobahnen, Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahngleisen
- Gefängnisse & Einrichtungen der Bundeswehr
- Industrieanlagen, Krankenhäuser
- Öffentliche Einrichtungen wie Behörden, Botschaften, Polizeistationen etc.
Flüge nur innerhalb der Sichtweite
Du musst Deine Drohne zu jeder Zeit mit den eigenen Augen sehen können, damit wird Deine maximale Entfernung begrenzt. Eine Ausnahme gibt es hier nur, wenn Du einen sogenannten Spotter dabei hast.
Dieser Spotter steht dann in einiger Entfernung zu dir und hat die Drohne dabei immer in Sicht. Dabei muss er mit dir die ganze Zeit in Verbindung stehen, z.B. über Funk.
First-Person-ViewFlüge im FPV-Modus (First Person View) sind bei Drohnen unter 250 Gramm erlaubt, wenn du die Drohne z.B. über eine Videobrille im Blick hast. Bei Drohnen über 250 Gramm benötigst du dann wieder zusätzlich einen Spotter.
MindestalterDas Mindestalter beträgt 16 Jahr. Ausnahmen bei Flügen unter Aufsicht möglich.

Wo darf ich in Deutschland legal Drohne fliegen?

Eine sehr berechtigte Frage, die man leider zum aktuellen Zeitpunkt (Winter 2021) noch nicht abschließend beantworten kann. Grob gesagt kann man sagen, dass ihr auf öffentlichen Grund fliegen dürft und natürlich auf Eurem Privateigentum. Natürlich unter den oben genannten Einschränkungen zur maximalen Höhe und der Wahrung von Naturschutz und Persönlichkeitsrechten.

Die genauen Vorgaben dafür wo man fliegen darf und konkret in welchen Gebieten es nicht erlaubt ist zu fliegen soll von den einzelnen EU-Ländern (und damit auch Deutschland) selbst geregelt werden. Dafür soll ein einheitliches System mit Flugzonen & Flugverbotszonen geschafften werden (Codename „GEO“).

Damit soll jedem Drohnennutzer klar sein wo er fliegen darf und wo nicht. Auf die Daten hat der Drohnenpilot dann online bzw. über eine App Zugriff. Auch die Drohnen selbst sollen auf diese Daten zugreifen können und dann in Flugverbotszonen gar nicht erst abheben. DJI hat so ein System schon längst in seine Drohnen eingebaut. Die Erweiterung auf das GEO-System sollte auch nicht allzu schwierig sein.

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Das GEO-System der EU wird aber wohl nicht vor Ende 2022 fertig gestellt und damit gelten weiterhin die oben genannten „alten“ deutschen Regelungen, solange es keine Entsprechung aus der EU Drohnenverordnung gibt.

Die neue EU Drohnenverordnung 2022

Zum Stichtag 01.01.2021 haben sich so einige Dinge in Bezug auf den Betrieb von Drohnen in Deutschland und in der gesamten EU geändert. Die Regeln innerhalb der EU sollten harmonisiert werden und so hat sich Deutschland mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Agentur für Flugsicherheit EASA zusammengetan und ein neues Regelwerk entwickelt. Dieses Regelwerk soll dann in der gesamten Europäischen Union gelten und zusätzlich in Norwegen, Island, Liechtenstein, UK und in der Schweiz.

Das heißt aber nicht, dass die Regeln überall gleich sein werden. Es gibt nämlich eine Übergangsfrist von einem Jahr in dem die einzelnen Länder die EU-Vorgaben in nationale Gesetze übernehmen und auch noch Anpassungen vornehmen können.

Dies bedeutet aber auch, dass sich im Jahr 2022 noch einiges ändern wird und vieles zum aktuellen Stand noch nicht festgelegt ist! Ich werde Euch auf dem Laufenden halten!


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Manche Dinge sind nicht EU-weit geregelt, sondern können von den Ländern selbst festgelegt werden. Dazu gehören lokale Verbotszonen, das Mindestalter zum Fliegen einer Drohne und die Versicherungspflicht. Das macht es nicht gerade einfacher, wenn man in mehreren Ländern Europas fliegen möchte, denn man muss sich dann für jedes EU-Land erneut über die geltenden Drohnen-Gesetze informieren.

Die wichtigsten Änderungen durch die EU Drohnenverordnung 2022 in Bezug auf das Fliegen einer Drohne in Deutschland möchte ich Euch hier vorstellen:

Piloten-Registrierung

Die größte Neuerung der neuen EU-Drohnenverordnung ist sicherlich die Registrierung, die jeder Drohnen-Pilot durchführen muss. Wichtig dabei ist, dass nicht die Drohne, sondern der Pilot registriert werden muss.

Wann musst du Dich als Drohnen-Pilot registrieren?

Eine Registrierungspflicht besteht nur wenn du einen der beiden Punkte erfüllst:

  • Deine Drohne hat ein Gewicht von mehr als 250 Gramm
  • Die Drohne ist mit einer Kamera ausgerüstet

Da alle aktuellen Drohnen mit einer Kamera ausgerüstet sind, müssen sich auch alle Besitzer aktueller Drohnen (wie Mavic Air 2 oder DJI Mavic Pro 2) als Pilot registrieren.
Selbst Besitzer einer superleichten DJI Mini 2 (249 Gramm) kommen nicht um eine Drohnenversicherung rum, denn eine Kamera hat die DJI Mini 2 und auch noch eine ziemlich gute.

Wo muss ich meine Drohne registrieren?

Für die Registrierung ist eine gültige Drohnenversicherung notwendig, ihr müsst also einen Nachweis einreichen. Dazu aber später mehr.

Du musst dich in dem Land registrieren in dem du auch deinen Hauptwohnsitz hast. In Deutschland ist für die Registrierung das Luftfahrtbundesamt (LBA) zuständig, das du unter folgendem Link erreichen kann:

Registrierung als Drohnen-Pilot beim LBA

Aktuell ist die Registrierung noch kostenlos, das kann sich aber im Laufe des Jahres ändern. Ihr solltet also lieber zu früh als zu spät die Registrierung durchführen.

Folgende Daten müssen bei der Registrierung angegeben werden

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • eMail-Adresse und Telefonnummer
  • Nummer der Drohnenversicherung

Im Anschluss erhält du eine sogenannte eID, die Du dann als feuerfeste Plakette auf allen Deinen Drohnen anbringen musst.

DJi Mavic Air Drohne
DJI Mavic Air Drohne

Kennzeichnungspflicht | Drohnen-Plakette

Es gibt schon seit 2017 eine Pflicht für alle Drohnen ab 250g eine feuerfeste Plakette mit Eurem Namen an der Drohne zu befestigen. Quasi das Nummernschild für Drohnen. Mit der neuen EU-Drohnenverordnung bleibt diese Regelung erhalten, wird aber etwas erweitert. Ab dem 01.01.2021 ist – wie oben schon beschrieben – eine Registrierung für jeden Drohnen-Piloten notwendig.

Und dies gilt wie gesagt für alle Drohnen, auch für die Modelle, die weniger als 250 Gramm wiegen. Also für alle gängigen Drohnenmodelle wie beispielsweise die DJI Mavic Mini oder DJI Mini 2, DJI Mavic Air 2, DJI Mavic 2 Pro und Mavic 2 Zoom.

Die elektronische UAS-Betreiber-ID (eID), die ihr bei der Registrierung als Drohnen-Pilot erhaltet, muss dann ab sofort auf der Drohnen-Plakette angebracht werden. Es gibt aber bis zum 30. April 2021 eine Übergangsfrist in der statt der eID auch, wie zuvor, Name und Anschrift des Piloten auf der Plakette stehen dürfen.

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Bei zukünftigen Drohnenmodellen muss diese eID (ab 2023) übrigens direkt in die Drohne eingespeichert werden. Die Drohne sendet dann beim Flug die ganze Zeit diese ID aus und ist damit für alle anderen im Luftraum (inkl. Flugzeuge) zu identifizieren. Anonym zu fliegen ist dann nicht mehr möglich.

Kategorien für Drohnenflüge

Mit der neuen EU-Drohnenverordnung werden 2021 sogenannte Kategorien und Klassen eingeführt. Die Kategorien gelten für Anwendungsszenarien des Drohnenflugs und die Klassen für die Risikoklasse der Drohne. Das ganze ist ziemlich kompliziert und wird im Jahr 2021 auch noch weiter ausgearbeitet, aktuell (Winter 2021) ist es also noch im Entwurfsstadium.

Die Betriebskategorien beim Drohne fliegen beziehen sich auf das Risiko eines Drohnenfluges und es gibt 3 Oberkategorien:

Kategorie „Offen“

Diese Kategorie ist die von allen meist genutzte und bedarf keiner gesonderten Genehmigung. Gedacht ist diese Kategorie für das alltägliche Fliegen mit Eurer Drohne. Ihr dürft hier maximal 120 Meter hochfliegen und müsst in Sichtweite bleiben.

Für diese Kategorie gibt es, als wenn es nicht schon kompliziert genug wäre, noch zusätzlich drei Unterkategorien: 

  • Unterkategorie A1: Flug in der Nähe von Menschen möglich, aber kein Überflug von Menschenansammlungen
  • Unterkategorie A2: Abstand mindestens 30 Meter zu Menschen. Kann bei einem „Langsam-Modus“ (z.B. Cine-Modus) der Drohne reduziert werden auf 5 Meter.
  • Unterkategorie A3: Flug weit weg von Menschen. Keine unbeteiligten Menschen im Flugbereich. Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten

Die Zuordnung von Drohnen-Modelle zu den Unterkategorien A1 bis A3 der Oberkategorie „Offen“ ergibt sich aus der Drohnen-Klasse der jeweiligen Drohne. Dazu im nächsten Abschnitt mehr.

Kategorie „Speziell“

Diese Kategorie wird benutzt, wenn die Kategorie „Offen“ überschritten wird, in dem z.B. höher als 120 Meter geflogen werden oder der Flug außerhalb der Sichtweite stattfinden soll.

Kategorie „Zulassungspflichtig“

Diese Kategorie betrifft nur sehr große und schwere Drohnen, die z.B. zur Beförderung von Personen oder gefährlichen Gütern bestimmt sind. Es sind hier spezielle Genehmigungen und Lizenzen erforderlich

Segel-Ausflug in Placencia, per Drohne
Segel-Ausflug in Placencia, Belize

Drohnen-Klassen

Die neuen Klassen der EU-Drohnenverordnung beziehen sich auf die technischen Eigenschaften einer Drohne. Es gibt die Klassen C0, C1, C2, C3 und C4. Die Einteilung in die Klassen erfolgt anhand technischer Merkmale wie Höchstgeschwindigkeit, maximale Flughöhe, Gewicht usw.

Die Hersteller sind selbst dafür verantwortlich die Drohnen in die einzelnen Klassen einzuteilen. Aktuell gibt es aber noch keine einzige Drohne auf dem Markt, die einer Klasse zugeordnet wäre. Daher gibt es bis zum Jahr 2023 noch eine Übergangsregelung mit Bestandsschutz für alle aktuellen Drohnen wie die DJI Mini 2 oder die DJI Mavic Air.

Dauerhafte Bestandsregelung

Diese Regelung (auch „grobe“ Regel genannt) gilt für alle Drohnen die es jetzt schon auf dem Markt und die noch keiner Klasse zugeordnet sind. Sie gilt also für alle aktuellen Drohnen und das unbeschränkt und dauerhaft!

  • Drohnen unter 250 Gramm:
    Dürfen in der Kategorie Offen mit der Unterkategorie A1 betrieben werden, also auch nahe am Menschen. Ihr braucht hierfür keinen EU-Drohnenführerschein. Aktuelle Modelle, die hierunter fallen sind die DJI Mavic Mini oder die DJI Mini 2
  • Drohnen über 250 Gramm:
    Dürfen nur in der Unterkategorie A3 der Kategorie Offen betrieben werden und ihr benötigt den „kleinen“ EU-Drohnenführerschein. Hierunter fallen z.B. die DJI Mavic Air, die DJI Mavic Pro 2 und die Mavic 2 Zoom.

Mindestalter zum Drohnen Fliegen

Laut der neuen EU-Drohnenverordnung beträgt das Mindestalter zum Fliegen einer Drohne in Deutschland 16 Jahre. Es gibt aber ein paar Ausnahmen von dieser Regel:

1. Ausnahme: Fliegen unter Aufsicht

Kinder unter 16 Jahre dürfen in Deutschland eine Drohne fliegen, wenn sie sich dabei unter Aufsicht einer Person befindet, die die Drohne theoretisch fliegen dürfte. Diese muss dann – falls nötig – auch einen Drohnenführerschein haben und natürlich auch registriert sein. Außerdem muss eine Drohnenversicherung vorliegen, die auch die minderjährige Person einschließt.

2. Ausnahme: selbstgebaute Drohnen unter 250g

Handelt es sich um eine Drohne Marke Eigenbau unter 250g, dann gilt kein Mindestalter und diese kann ohne Aufsicht auch von Minderjährigen geflogen werden.

DJi Mavic Air Drohne (Drohnenverordnung)

Brauche ich eine Drohnen-Versicherung in Deutschland?

Die Antwort ist hier ganz einfach: Ja, du brauchst in jedem Fall eine Drohnen-Versicherung, wenn du in der EU mit deiner Drohne fliegen möchtest.
Dazu ist es unerheblich wie groß oder schwer diese Drohne ist und wo man sie fliegen will. Diese speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherungen gibt es schon ab 30 Euro im Jahr und kommen für alle Schäden auf, die du mit deiner Drohne verursachst.

Damit entsprechen Sie prinzipiell einer Haftpflichtversicherung wie sie auch die meisten Menschen für sich persönlich haben. So eine Versicherung haftet, wenn man einer anderen Person oder deren Eigentum einen Schaden verursacht. Könnte man diese Versicherung dann nicht auch für Schäden durch Drohnen verwenden? Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Reicht die Privat-Haftpflichtversicherung für die Drohne aus?

Die meisten von Euch haben natürlich schon eine private Haftpflichtversicherung und viele davon beinhalten schon Haftpflichtschäden beim Betreiben von Drohnen. Damit könnte man sich eigentlich die extra Versicherung für die Drohne sparen, oder?

Leider ist das so nicht ganz korrekt. Denn es gibt einen kleinen, aber feinen Unterschied zwischen einer speziellen Drohnenhaftpflichtversicherung und einer Privathaftpflichtversicherung mit einem Zusatz für Drohnen: Und zwar die Gefährdungshaftung.

Normale Haftpflichtversicherungen decken nur die sogenannte Verschuldenshaftung ab, dies bedeutet, dass diese Versicherung Schäden abdeckt, die durch Euer aktives Verschulden zustande gekommen sind. Dies sind z.B. Schäden, die entstehen, wenn ihr fahrlässig mit der Drohne gegen eine Fensterscheibe fliegt und diese zu Bruch geht.

Beim Betrieb eines Luftfahrzeugs (und dazu gehört auch eine Drohne) ist per Gesetz eine sogenannte Gefährdungshaftung vorgeschrieben. Bei der Gefährdungshaftung haftet ihr auch für Schäden, bei denen ihr keine direkte Schuld habt bzw. auch nichts falsch gemacht habt. Einfach wegen der Tatsache, dass ihr mit der Drohne eine erlaubte Gefahr eingegangen seid.

Deswegen reicht eine normale Privathaftpflicht meistens nicht aus, denn diese decken normalerweise nur die Verschuldenshaftung ab. Überprüft das also bei eurer Privathaftpflicht oder schließt direkt eine spezielle Drohnenversicherung ab.

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Foto: dji.com

DJI Mini 2

  • nur 249 Gramm
  • Kein EU-Drohnenführerschein nötig
  • maximal 31 Minuten Flugzeit
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Foto: dji.com

DJI Mavic Air 2

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  • 48 MP Panorama
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Brauche ich einen Drohnenführerschein?

Mit der neuen EU-Drohnenverordnung ist am 1.1.2021 auch eine Regelung für den neuen EU-Drohnenführerschein in Kraft getreten. Diesen gibt es in genau zwei Ausführungen:

  1. EU-Kompetenznachweis (auch genannt: kleiner Drohnenführerschein A1/A3)
  2. EU-Fernpiloten-Zeugnis (auch genannt: großer Drohnenführerschein A2)

Je nachdem was für eine Drohne ihr besitzt, benötigt ihr einen der beiden oben genannten Drohnenführerscheine oder auch keinen der beiden. Die Einzelheiten klären wir jetzt:

#1 Der kleine EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis)

Hierbei handelt es sich um ein Online-Training mit anschließendem Test. Es werden bei 40 Multiple-Choice Fragen die notwendigen Grundkenntnisse zum Fliegen einer Drohne abgefragt. 75% der 40 gestellten Fragen müsst ihr beantworten, dann bekommt ihr einen 5 Jahre gültigen Drohnenführerschein.

Diesen Führerschein bekommt ihr als PDF und ihr müsst ihn immer mit Euch führen, wenn ihr Eure Drohne benutzt.

Aktuell ist der EU Kompetenznachweis noch kostenlos und kann direkt auf der Webseite des Luftfahrtbundesamt (LBA) durchgeführt werden. Ihr benötigt zuvor eine Registrierung als Drohnen-Pilot!

www.lba-openuav.de

#2 Der große EU-Drohnenführerschein (EU-Fernpilotenzeugnis)

Der große EU-Drohnenführerschein ist um einiges umfangreicher als der kleine Drohnenführerschein, beinhaltet diesen aber auch. Dies bedeutet ihr müsst den kleinen Drohnenführerschein besitzen, um den großen Drohnenführerschein ablegen zu können.

Ihr müsst ein praktisches Selbst-Training absolvieren bzw. zumindest bestätigen, dass ihr dieses abgeschlossen habt.

Dann müsst ihr eine Theorieprüfung bei einer zertifizierten Prüfstelle ablegen, dies geht oft auch online. Ihr müsst 30 Multiple-Choice Fragen beantworten und bekommt dann auch einen 5 Jahre gültigen Führerschein. Die Prüfungen sind leider nicht kostenlos wie es aktuell noch beim kleinen Drohnenführerschein der Fall ist, sondern ihr müsst zwischen 300 und 500 Euro auf den Tisch legen. Ein Vergleich lohnt hier also.

Boot fahren Wolfgangsee, St. Wolfgang

Wann braucht man einen EU-Drohnenführerschein?

Welchen der beiden EU-Drohnenführerscheine benötigt ihr nun überhaupt? Und könnt ihr nicht auch Drohne fliegen ohne EU-Drohnenführerschein?

Wann brache ich einen Drohnenführerschein

Kein Drohnenführerschein ist notwendig wenn...

Eure Drohne weniger als 250 Gramm wiegt oder in die Klasse C0 fällt. Ihr braucht dann weder den kleinen noch den großen Drohnenführerschein. Aktuell betrifft das kleine Drohnen wie die DJI Mavic Mini oder die DJI Mini 2.

Drohnen, die für die Klasse C0 klassifiziert sind (oder überhaupt irgendwie klassifiziert) gibt es aktuell übrigens noch nicht.

Eure Drohne mehr als 250 Gramm aber weniger als 500 Gramm wiegt. Dann genügt der kleine Drohnenführerschein für alle möglichen Flüge. Aktuell erfüllt z.B. die DJI Mavic Air diese Gewichtsklasse.

Wenn Eure Drohne mehr als 500 Gramm wiegt und weniger als 2 KG (z.B. DJI Mavic Air 2, DJI Mavic Pro, DJI Mavic Pro 2), dann reicht der kleine Drohnenführerschein nur aus, wenn ihr in der sogenannten offenen Kategorie A3 fliegen wollt. Dies bedeutet weit weg von Menschen und mit einem Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder auch Erholungsgebieten.

Wollt ihr mit einer Drohne über 500 Gramm näher an Menschen, Wohngebiete etc. heranfliegen, dann benötigt ihr zusätzlich noch den großen Drohnenführerschein.

Ihr mit Drohnen über 500 Gramm näher an Menschen und in einem Abstand von weniger als 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten fliegen wollt. Dies entspricht dann der Unterkategorie A2 der Kategorie „Offen“.

Zusätzlich würde dies für klassifizierte Drohnen der Klasse C2 (zwischen 900 Gramm und 4 KG) gelten, wenn es solche Drohnen schon geben würde. Diese gibt es aber Stand Winter 2021 noch nicht.

Drohnen-Fotografie: Urheberrecht & Panoramafreiheit

Ich liebe es mit meiner Drohne zu fotografieren und zu filmen. Ich finde es WAHNSINN, dass meine Drohne kilometerweit entfernt sein könnte (natürlich nur in Ländern in denen das erlaubt ist) und ich von dort Aufnahmen in 4K machen kann und das Ganze sogar im Livefeed auf meinem Smartphone sehen kann.

Von der Bildqualität, die sich später auf dem PC zeigt, mal ganz zu schweigen. Ich kann mir keinen Urlaub mehr ohne meine Drohne vorstellen.

Umso wichtiger ist es sich auch mal um das Thema Urheberrecht und Panoramafreiheit zu kümmern. Denn leider ist es nicht erlaubt alles was man fotografieren kann auch tatsächlich zu fotografieren. Vom Veröffentlichen ganz zu schweigen. Dagegen spricht leider häufig das Urheberrecht. Dafür könnte dann aber eigentlich die allseits bekannte Panoramafreiheit sprechen, die aber leider auch nicht immer greift.

Datenschutz, Urheberrecht & Persönlichkeitsrechte

Ein großer Punkt auf den ihr beim Fotografieren und Filmen mit Eurer Kameradrohne achten müsst, sind der Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte von aufgenommenen Personen.

Es gelten besondere Vorschriften, wenn du mit deiner Drohne Aufnahmen machst, die die Persönlichkeitsrechte von Unbeteiligten einschränken. Das kann durch Filmen oder Fotografieren von Menschen passieren, sei es am Strand, in einem Park oder – schlimmstenfalls – sogar auf ihrem Privatgrundstück. Oder auch durch das Aufnehmen von KFZ-Kennzeichen oder das Filmen von Grundstücken, die nicht öffentlich einsehbar sind.

Du solltest es also tunlichst unterlassen über den hohen Gartenzaun des Nachbarn zu fliegen, um ihn dort beim Sonnenbaden zu filmen. Dies ist verständlicherweise verboten und der Gefilmte hätte sogar das Recht sich gegen das Filmen zu wehren. Es gab hier schon Gerichtsurteile, die in diesem Kontext auch die Zerstörung einer Drohne als verhältnismäßig eingestuft haben.

Theoretisch müsstest du bei solchen Aufnahmen jeden Gefilmten um Erlaubnis bitten, was natürlich in der Praxis (abgesehen von Nachbars Garten) kaum möglich ist.

Providencia mit der Drohne, Kolumbien
Providencia, Kolumbien

Urheberrecht bei Drohnenaufnahmen

Ein sehr ähnliches Thema ist das Urheberrecht. Es gibt Gebäude, Kunstwerke oder auch viele Schlösser und Burgen, die vom Urheberrecht geschützt sind. Dies bedeutet, dass es verboten sein kann bestimmte Bauwerke, die unter Urheberrecht stehen, zu fotografieren und diese Fotos zu veröffentlichen. Prominente Beispiele hierfür sind das Hundertwasserhaus in Wien, das Schloss Sanssouci in Potsdam oder das Schloss Neuschwanstein in Bayern.

Aber auch theoretisch jede Autobahnbrücke steht unter dem Urheberrecht des jeweiligen Architekten. Du darfst also eigentlich keine Fotos von diesen Gebäuden veröffentlichen, weder auf Deinem Blog, noch bei Facebook.

Eine Ausnahme vom Urheberrecht wie auch beim Schutz von Persönlichkeitsrechten ist aber die Panoramafreiheit, die einiges wieder möglich macht.

Panoramafreiheit

Diese gilt nicht nur für Drohnen, sondern für Aufnahmen von jeglichen Kameras. Die Panoramafreiheit ist eine wunderbare Sache, denn diese besagt, dass man bei Aufnahmen, die man vom öffentlichen Raum macht eben auch Fotos von urheberrechtlich geschützten Werken erlaubt sind. So darfst du z.B. das Hundertwasserhaus in Wien von der Straße aus fotografieren, da du eben vom öffentlichen Raum fotografierst. Du musst bei einem solchen Foto auch die zufällig vorbeilaufenden Passanten nicht um Erlaubnis fragen.

Die große Einschränkung hierbei ist aber, dass hier die Aufnahme von einem öffentlichen Ort gemacht werden muss, z.B. von einer Straße oder einem öffentlichen Park aus. Die Panoramafreiheit gilt nicht, wenn diese von einem privaten Grundstück aus aufgenommen wird.

Manche Gerichte vertreten hier sogar die Meinung, dass Hilfsmittel – und die Drohne gilt hier auch als Hilfsmittel – nicht erlaubt sind, wenn ein bestimmtes Fotos nur durch ein Hilfsmittel vom öffentlichen Raum aus gemacht werden können, weil das zu fotografierende Objekt z.b. von einem hohen Zaun abgeschirmt ist. Aber hier gehen die Rechtsprechungen auseinander, eine klare Aussage kann also leider nicht getroffen werden.

So oder so, ein großer Knackpunkt bei vielen Schlössern oder Burgen ist aber, dass diese häufig von großen privaten Parkanlagen umgeben sind. Daher ist es nicht erlaubt diese Schlösser zu fotografieren, da ihr Euch beim Fotografieren nicht mehr auf öffentlichem Grund (bzw. darüber) befindet, sondern schon auf Privateigentum.

So ist z.B. die wunderschöne Burg Eltz in Rheinland-Pfalz umgeben von einem privaten und unter Naturschutz stehendem Wald und ist daher legal nicht per Drohne zu fotografieren.

Ihr seht, das Thema Drohnenfliegen und fotografieren ist nicht ganz einfach, wenn man sich wirklich an alle Gesetze halten will.


Habt ihr noch Fragen zu den deutschen Drohnengesetzen oder zur neuen EU-Drohnenverordnung 2022? Schreibt mir gerne einen Kommentar hier unter den Artikel oder eine Mail über unsere Über Uns-Seite.

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