Habt ihr eine Weltreise bzw. Langzeitreise oder ein Sabbatical gemacht und kommt nun nach Deutschland zurück und fragt Euch, wie das mit Eurer Krankenversicherung und Eurem Arbeitslosengeld in Deutschland nach Eurer Reise ist? Wir haben diese Erfahrungen nach unserer Großen Reise durch Lateinamerika 2019 gemacht und haben uns vor unserer Reise vergeblich arbeitslos gemeldet und dies nach unserer Rückkehr nach Deutschland erneut getan. Außerdem haben wir uns bei unserer Krankenversicherung gemeldet, denn wir dachten mit unserer Arbeitslosmeldung wären wir wieder automatisch krankenversichert und würden auch sofort Arbeitslosengeld bekommen. Aber Pustekuchen!

Was schief laufen kann, wenn ihr von Eurer Weltreise zurück kommt, warum ihr dann nicht sofort krankenversichert seid, wann ihr Geld vom Arbeitsamt bekommt und was ihr besser machen könnt als wir, das wollen wir Euch nun erzählen.

Hey Leute

Wir sind Sabrina und Andreas, zwei abenteuerlustige Reisende, die keine Gelegenheit auslassen, um die Welt zu entdecken. Ob per Flugzeug in ferne Länder oder mit unserem Campervan Bruno, wir lieben es einfach zu reisen. 
Wir hoffen Dir auf unserem Blog hilfreiche Tipps für Deine nächste Reise geben zu können.

Sabrina & Andreas

Weltenbummler, Reisende, Entdecker

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Arbeitslos melden vor Eurer Weltreise

Das war unsere leichteste Übung und wir dachten natürlich auch, damit wäre alles geregelt. Aber so einfach war es dann doch nicht. Denn anders als wir es überall in Blogs und Foren gelesen hatten, konnten wir uns vor unserer Großen Reise nicht arbeitslos melden. Die freundlichen Damen in der Agentur für Arbeit meinten, sie könnten dies zu diesem Zeitpunkt nicht machen, da wir ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stünden.

So weit so korrekt. Uns war ja eh klar, dass wir während unserer Reise durch Lateinamerika kein Arbeitslosengeld (ALG 1) bekommen würden, aber zumindest für die Zeit danach würde uns das Geld theoretisch zustehen.

Im Endeffekt hätten wir uns aber vor der Reise gar nicht beim Arbeitsamt melden müssen. Denn man wird erst arbeitslos gemeldet bzw. hat auch erst Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn man wieder in Deutschland ist.

Wie ihr das mit der Anmeldung von ALG 1 beim Arbeitsamt macht und was wir für Erfahrungen gesammelt haben könnt ihr in folgendem Bericht lesen:

Krankenversicherung & Arbeitslosengeld nach der Weltreise

Wenn ihr von Eurer Weltreise oder Langzeitreise nach Deutschland zurück kehrt, dann sollte der erste Weg zum Arbeitsamt (bzw. Agentur für Arbeit) gehen, denn ihr braucht Arbeitslosengeld (ALG 1) und ihr braucht wieder eine Krankenversicherung.

Fakt ist, dass ihr erst über das Arbeitsamt krankenversichert seid, wenn ihr korrekt arbeitslos gemeldet seid. Und das ist keineswegs so einfach, wie wir uns das vorher vorgestellt hatten.

Für die Arbeitslosmeldung braucht ihr eine Arbeitsbescheinigung

Das war für uns die tollste Neuigkeit und wird es für Euch auch sein, wenn ihr Euch noch nie arbeitslos gemeldet habt. Die Anmeldung zu ALG 1 ist nämlich erst vollständig, wenn ihr von all Euren Arbeitgebern der letzten 5 Jahre eine sogenannte Arbeitsbescheinigung ausgefüllt bekommt. Dies ist ein offizielles Formular, das ihr Euren ehemaligen Arbeitgebern zusenden müsst, damit diese es ausfüllen. Und das ist ganz schön aufwändig.

Und bevor das Arbeitsamt das Formular nicht zurückbekommen und verarbeitet hat, bekommt ihr kein Geld! Kein Witz, die Agentur für Arbeit hat keine Ahnung, was ihr so verdient habt die letzten Jahre, obwohl ihr Steuern und auch Sozialabgaben für die Arbeitslosenversicherung bezahlt habt. Schon komisch. Die wissen doch sonst alles.

Der genaue (und langwierige) Weg, den dieses Formular nimmt ist wie folgt:

  1. Ihr schickt es Eurem Arbeitgeber
  2. Dieser füllt es aus und schickt es an Euch zurück
  3. Ihr überprüft dies und schickt es dann an die Arbeitsagentur
  4. Dieses schickt es weiter an sein Scan-Zentrum in Köln und lässt es einscannen
  5. Dann erst steht es dem Arbeitsamt zur Verfügung und Euer Antrag zum Arbeitslosengeld kann bearbeitet werden

Damit zumindest dies etwas schneller geht, kann entweder

  • euer ehemaliger Arbeitgeber das Formular online einreichen. Wie das geht ist auf dem Formular erklärt
  • oder ihr scant das Formular von Eurem Arbeitgeber selbst ein und ladet es in den eService Bereich (apollo.arbeitsagentur.de) bei der Arbeitsagentur hoch. Dann steht es Eurem Sachbearbeiter direkt zur Verfügung.

Arbeitslosengeld direkt nach der Rückkehr nach Deutschland erhalten

Der Trick, um die Arbeitslosmeldung direkt bei der Rückkehr nach Deutschland durch zu bekommen ist eigentlich ganz einfach. Und hätte uns das jemand bei unserem Termin beim Arbeitsamt vor unserer Reise  gesagt, hätten wir das natürlich auch so gemacht.

Ihr müsst die Arbeitsbescheinigung noch vor oder während der Reise von Eurem Arbeitgeber ausfüllen lassen. Ihr könnt diese hier bei der Arbeitsagentur herunterladen.

Bittet Euren Arbeitgeber einfach direkt nach eurer Kündigung dieses Formular auszufüllen. Oder ihr schickt es noch während Eurer Reise an Eure ehemaligen Arbeitgeber. Dann könnt ihr mit dem ausgefüllten Formular direkt nach Eurer Weltreise zum Arbeitsamt gehen und Euer Antrag auf ALG 1 wird sofort bearbeitet.

Nachdem wir die Arbeitsbescheinigung eingereicht haben, hat es ca. eine Woche bis zum Bescheid zum ALG 1 gedauert. Und bis Euer Antrag durch ist, habt ihr keine Krankenversicherung! Damit kommen wir zum eigentlichen Thema.

Auch ohne Arbeitslosmeldung krankenversichert sein

Egal ob ihr die Arbeitsbescheinigung schon habt oder nicht, ihr müsst eine bestimmte Zeit überbrücken in der ihr ansonsten nicht krankenversichert wärt.

Kurz gesagt, müsst ihr Euch für diesen Zeitraum bei Eurer gesetzlichen Krankenversicherung melden und eine freiwillige Versicherung abschließen. Dies bedeutet, dass ihr Euch für die Zwischenzeit selbst krankenversichert und dies auch theoretisch selbst zahlt. Da die Zahlung aber immer erst zum 15. des Folgemonats erfolgen muss, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass bis dahin Euer Antrag auf Arbeitslosengeld 1 schon bestätigt wurde und das Arbeitsamt rückwirkend Eure Beiträge bezahlt. Beispiel: Meldet ihr euch am 2. August arbeitslos, dann müsst ihr erst am 15. September den Beitrag für August überweisen.

Falls das nicht automatisch passiert oder die Arbeitsagentur doch zu lange braucht, müsst ihr den Beitrag selbst bezahlen bzw. vorstrecken und bekommt diesen dann normalerweise von Eurer gesetzlichen Krankenversicherung erstattet.

Wenn ihr Euch freiwillig versichert und aktuell kein Geld verdient (da ihr ja erst von Eurer Weltreise zurück gekehrt seid) müsst ihr eine sogenannte Verdienstbescheinigung ausfüllen und bescheinigen, dass ihr aktuell kein Geld verdient, sondern von Eurem Ersparten lebt. Das ist aber mit einem einfachen Formular erledigt. Eurer Krankenversicherung hilft Euch hier gerne weiter.

Der monatliche Beitrag, den ihr als freiwillig Krankenversicherte zahlen müsst, beträgt übrigens knapp 190 Euro.

Fazit

Wenn man weiß wie es geht, ist es natürlich total einfach. Zusammengefasst sind die folgenden Punkte wichtig:

  • Arbeitslosmeldung vor der Weltreise ist nicht relevant (lest dazu folgenden Bericht)
  • Lasst schon vor oder während der Reise von Euren Arbeitgebern die Arbeitsbescheinigung ausfüllen
  • Bringt diese direkt zum ersten Termin beim Arbeitsamt mit, so wird Euer Antrag schneller entschieden
  • Meldet Euch nach Eurer Rückkehr direkt bei Eurer bisherigen Krankenversicherung. Diese kann euch (auch rückwirkend) und übergangweise freiwillig versichern bis das Arbeitsamt zahlt.

PS: Wir haben hier abwechselnd von Arbeitsamt und Agentur für Arbeit geredet. Das zweite ist eigentlich korrekt, aber viele (inklusive mir) googlen noch nach dem alten Begriff und so habe ich hier auch beide synonym benutzt.


Habt ihr noch Fragen oder andere Erfahrungen beim Arbeitsamt gemacht? Wir freuen uns über einen Kommentar von Euch.

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5 Meinungen zu “Krankenversicherung & Arbeitslosengeld nach der Weltreise

  1. Viola Lange sagt:

    Ihr Lieben, vielen Dank für die ausführlichen Beschreibungen. Ich bin in ähnlicher Situation und mir kommt vieles sehr bekannt vor. Allerdings habe ich das Problem, dass ich nur Anspruch auf ALG 2 vom Jobcenter habe und vor Abreise privat versichert war. Ich google mich seit Wochen zu Tode und erhalte vom Amt ebenfalls nur widersprüchliche Informationen. Habt ihr hierzu Infos, wie das beim Heimaturlaub abläuft bzgl. freiwilliger Versicherung? Danke und liebe Grüße aus Kolumbien!

    • Andreas sagt:

      Hi Viola,
      wie sich das bei einer privaten Versicherung verhält wissen wir leider nicht, da wir beide gesetzlich versichert sind. Ich denke aber dass Du, wenn du generell die Möglichkeit hast in die gesetzliche Versicherung zu gehen, dann auch dich dort nach deiner Reise freiwillig versichern kannst. Wobei eine gesetzliche Versicherung ja nicht jeden aufnehmen muss, gerade wenn er vorher schon privat versichert war. Ob du jetzt ALG 1 oder ALG2 bekommen würdest, sollte hierfür eigentlich irrelevant sein. Sobald du ALG 2 erhältst, bist du ja auch über das Amt krankenversichert.

      Am besten kann dir das mit der freiwilligen Versicherung aber wohl ein Berater einer gesetzlichen Versicherung sagen. Ruf doch einfach mal bei der Hotline z.B. der AOK an (die hotline von AOK Clarimedis lautet: 0800 1 265265) und lass dich dort beraten.

      Wenn du genauere Informationen hierzu hast würden wir uns auch über eine Rückmeldung hierzu freuen, damit dann auch anderen mit diesem Problem geholfen wird.

      VG und viel Glück,
      Andreas

  2. nadine sagt:

    Ich weiß nicht ob ich richtig informiert bin, aber tatsächlich ist die Arbeitslosen/Arbeitssuchendmeldung vor der Reise sehr wichtig. Nach meinem Kenntnisstand musst du dich vorher arbeitslos melden, damit du bei einer Reise die länger als 12 Monate dauert deinen Arbeitslosengeldanspruch nicht verlierst. Du hast 4 Jahre lang Anspruch auf eine 12 monatige ALG1 Zahlung wenn du innerhalb der letzten 24 Monate in einem Arbeitsverhältnis warst. Wenn du dich aber er nach 12 Monaten und einem Tag arbeitlos meldes erlischt dieser Anspruch. Ich bin mir aber nicht sicher, das ergab nur die Recherche. 🙂

  3. Katrin Schoss sagt:

    Ich habe kurzfristig die Möglichkeit nächsten Monat jemanden auf einer 4monatigen Weltreise zu begleiten, ich habe noch 25 Urlaubstage und könnte noch 1 Monat von meinem AG freigestellt werden, ich müsste danach kündigen oder einen Aufhebungsvertrag machen , ist es sinnvoll sich für diese 2 Monate arbeitslos zu melden, jedoch nicht arbeitssuchend, es geht mir um die Beiträge für KV und RV , mein jetziger AG wird mich auch gleich nach der Reise wieder einstellen.

    • Andreas sagt:

      Hallo Katrin,

      arbeitslos solltets du dich immer melden. Aber wende dich dazu doch mal an dein örtliches Arbeitsamt. Die können bestimmt weiterhelfen.

      VG Andreas

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