Muss man sich arbeitslos oder arbeitssuchend melden wenn man auf eine Weltreise/Langzeitreise geht? Alle Blogs, die wir kennen sagen: JA. Die netten Mitarbeiter in unserem Arbeitsamt sagen: Nein. Denn es bringt nichts! Man hat keine Vorteile von der Arbeitslosmeldung.

Warum das so ist, und warum wir uns trotzdem arbeitslos bzw. nicht arbeitssuchend gemeldet haben erfahrt ihr nun.

Warum soll man sich eigentlich vor seiner Weltreise arbeitslos melden?

Auf allen Blogs und Foren und auf allen Internetseiten haben wir gelesen, dass man sich vor seiner Weltreise oder Langzeitreise arbeitslos bzw. nicht arbeitssuchend melden soll. Der Grund dafür soll nicht etwa sein, dass man Arbeitslosengeld (ALG I) bekäme. Das bekommt man nämlich nur, wenn man dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung steht. Und man auch nicht selbst gekündigt hat, sondern nur wenn man vom Arbeitgeber gekündigt wird.

Der Grund für die Arbeitlosmeldung soll schlicht und ergreifend sein, dass man seine Ansprüche für die Zeit nach seiner Reise sichert. Das bedeutet, dass man zwar für die Zeit seiner Reise keine finanziellen Ansprüche hat, aber so direkt nach seiner Rückkehr nach Deutschland Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Dass dies laut unserem Arbeitsamt (in Essen) leider nicht so funktioniert, lest ihr weiter unten.

Unsere Vorbereitungen der Meldung beim Arbeitsamt

Bei der Vorbereitung einer Weltreise geht es leider nicht nur darum sich mit den tollen Zielen, die man bereisen will, auseinanderzusetzen. Man muss vor Reiseantritt auch allerlei organisatorisches bewältigen. Dazu gehört auch, dass man seine berufliche Situation klären muss. In unserem Fall haben wir unsere Jobs gekündigt (OMG!) und daher mussten wir auch den Gang zum Arbeitsamt (korrekt: Agentur für Arbeit) unternehmen. Dachten wir zumindest.

Wir wollen euch hier einen kurzen Überblick über die einzelnen Schritte und den chronologischen Ablauf  unserer Arbeitslosmeldung geben.

Benutzerkonto im eService Portal einrichten

Datum: 27.02.2019

Mit meinem Chef hatte ich inzwischen geredet und es war leider noch nicht klar, ob ich eine Auszeit bekomme oder tatsächlich meine Kündigung einreichen muss. Um mich auf alle Eventualitäten vorzubereiten, habe ich heute mein Benutzerkonto im eService Portal der Agentur für Arbeit bzw. des Arbeitsamtes eingerichtet. Über das eService Portal kann man sich nach Abgabe der Kündigung ganz einfach arbeitssuchend melden und die ersten Schritte online vorbereiten.

Bei der ersten Anmeldung hinterlegt ihr einen Benutzernamen, ein Kennwort und gebt eure Adressdaten ein. Das wars auch schon. Wichtig dabei… merkt euch euren Benutzernamen und das Kennwort. Andreas hat es tatsächlich geschafft die Daten zu vergessen, da diese nicht nochmal im Anmeldebrief stehen 😀

Link zum eService Portal

Zustellung des Pincodes für das Online-Portal

Datum: 29.02.2019

Das ging mal wirklich schnell. Innerhalb von 2 Tagen habe ich Post von der Agentur für Arbeit erhalten. Da mein Pincode nun vorliegt kann ich mein Benutzerkonto im eService Portal freischalten. Dazu gebt ihr einfach euren Benutzernamen und das Kennwort und im nächsten Schritt den Pincode ein. Jetzt ist eure Benutzerkonto aktiv und wartet nur noch auf den Tag, an dem ihr euch arbeitssuchend melden könnt.

Der Tag der Kündigung

Datum: 15.03.2019

Heute war für mich (Sabrina) der Stichtag. Ich hatte unsere bevorstehenden Reisepläne schon einige Wochen zuvor mit meinem Arbeitgeber besprochen. Leider gab es keine Möglichkeit mir mehrere Monate freizugeben… also musste ich schweren Herzens meine Kündigung einreichen. Der erste Schritt zur weiteren zeitlichen Planung ist somit getan. Unser Problem ist nämlich, dass wir inkl. Resturlaub ab ca. Mitte April freihaben würden und dann direkt zu unserer Reise aufbrechen wollen. Offiziell muss man jedoch am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich beim Arbeitsamt antanzen um Bescheid zugeben, dass man jetzt arbeitslos ist und das auch gut so ist. Immerhin will man ja keinen neuen Job. Wir wollen jedoch nicht bis Anfang Mai warten und hoffe, dass wir das irgendwie geregelt bekommen.

Online arbeitssuchend melden

Datum: 16.03.2019

Eigentlich wollte ich die Arbeitssuchend-Meldung direkt am Tag der Kündigung erledigen. Da auf dem eService Portal jedoch Wartungsarbeiten stattfanden, war das nicht möglich. Also wurde das einen Tag später direkt morgens nachgeholt. Tatsächlich muss ich sagen, dass ich im eService Portal den Menüpunkt zum arbeitssuchend melden nicht sofort gefunden haben. Ich habe letztendlich die Suche benutzt um den passenden Bereich zu finden.

Und dann geht auch schon die Eingabe von diversen Daten los. Als erstes gibt man an, zu welchen Zeitpunkt man arbeitslos ist. Danach erfolgt eine vollständige Erfassung fast aller Daten, die sich auch auf Eurem Lebenslauf befinden.

  • beruflicher Werdegang (Daten, Firma, Arbeitstitel, Aufgaben)
  • Ausbildung (Daten, Firma, Abschluss)
  • Studium (Daten, Studiengang, Uni, Abschluss)
  • höchster Schulabschluss (Daten, Schule, Abschluss)

Wenn ihr einen halbwegs aktuellen Lebenslauf vorliegen habt, ist das per Copy & Paste schnell gemacht. Ich hatte alles in knapp 10 Minuten erledigt. Als nächste Schritte werden im eService Portal nach Erfassung der Daten folgende genannt:

  • Anhand Ihrer Daten wird eine passende Beraterin / ein passender Berater ermittelt
  • Sie erhalten eine Einladung zu einem Beratungsgespräch in Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.
  • Im Gespräch planen Sie gemeinsam Ihre Schritte zu einer neuen Arbeitsstelle.

Naja…der letzte Punkt wird wohl eher nicht stattfinden, denn das will ich ja gar nicht 😀

Warten auf einen Termin beim Arbeitsamt

Datum: 25.03.19

Immer noch nichts gehört und in 4 Wochen wollen wir schon los. Um das Ganze zu beschleunigen habe ich heute beim Arbeitsamt angerufen, um direkt einen Termin zu vereinbaren. Die nette Dame am Telefon könnte mir da zwar leider nicht helfen, könnte mir aber eine wichtige Frage beantworten. Muss ich am ersten Tag meiner Arbeitslosigkeit (bei mir der 02. Mai) persönlich erscheinen oder nicht? Muss man nicht!
Laut der Auskunft am Telefon kann man auch innerhalb von 3 Monaten vor der Arbeitslosigkeit persönlich beim Arbeitsamt erscheinen. Hintergrund ist wohl lediglich die Tatsache, dass man sich persönlich ausweisen muss, um sich arbeitslos zu melden. Danach muss man, insbesondere wenn man eh nicht arbeitssuchend sein wird, nicht mehr dorthin. Somit spricht auch nichts dagegen wenn wir schon Ende April und somit bevor wir offiziell arbeitslos sind, losreisen.

Der Termin bei der Agentur für Arbeit

Datum: 29.03.2019

Endlich habe ich den Termin und kann den Sachbearbeiter alles fragen was wir wissen wollen. Ich will mich also nun arbeitslos, aber nicht arbeitssuchend melden. Meine Sachbearbeiterin tippt meine Daten bereitwillig in den Computer, aber guckt mich bei meiner Erklärung, was wir so vorhaben, nur mit großen Augen fragend an.

Sie könne mich gar nicht arbeitslos aber nicht arbeitssuchend melden. Das wäre ein gemeinsamer Vorgang, der nicht getrennt werden kann. Auch würde die Sperrfrist, die bei einer eigenen Kündigung 12 Wochen beträgt, nicht schon mit der Meldung beim Arbeitsamt beginnen. Sondern erst wenn man wirklich arbeitslos, arbeitssuchend und in Deutschland ist.

Wir dachten ja eigentlich, dass die Sperrfrist schon während unserer Reise abläuft und wir deswegen nach unserer Rückkehr direkt Anspruch auf Arbeitslosengeld hätten. Aber Pustekuchen! Laut meiner Beraterin läuft die Sperrfrist erst los, wenn man arbeitssuchend ist. Und da wir uns weder arbeitslos noch arbeitssuchend melden konnten vor unserer Langzeitreise, beginnt auch die Sperrfrist erst, wenn wir wieder in Deutschland sind und uns bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.

Auf meine Frage, warum ich mich denn dann überhaupt arbeitslos melden solle, wusste sie auch keine Antwort. Dass jemand eine Weltreise machen will und dafür kündigt und sich dann arbeitslos meldet, kommt wohl nicht so häufig vor. Deswegen musste meine Beraterin auch mehrfach ihre Kollegin nach Rat fragen.

Es war also alles komplett sinnlos! Das online anmelden, das Warten beim Arbeitsamt, das lange Gespräch mit der Beraterin. Hat leider nichts gebracht.

Fazit: Warum man sich eigentlich nicht arbeitslos melden muss vor einer Weltreise (Update Mai 2019)

Wir hätten es nicht gedacht, aber anscheinend sind wir die einzigen, die diese Erfahrung gemacht haben oder die Agentur für Arbeit in Essen ist einfach nur „speziell“.

Laut der Aussagen in unserem Arbeitsamt hat es also gar keinen Sinn sich vor einer Weltreise oder Langzeitreise arbeitslos zu melden. Denn man hat dadurch keinerlei Vorteile. Weder ist man krankenversichert, noch erhält man Leistungen, noch läuft die Sperrfrist schon ab. Man kann also genauso gut erst nach der Rückkehr nach Deutschland zur Agentur für Arbeit gehen und sich arbeitssuchend melden. Dann läuft auch erst die Sperrfrist los und man ist über die Agentur krankenversichert. Dadurch, dass die Sperrfrist aber auch erst bei der Rückkehr los läuft kriegt man in dieser Zeit nur das sogenannte „Übergangsgeld“. Dies bedeutet Arbeitslosengeld 2, also Hartz 4!

Update Mai 2019: Kurz bevor wir auf unsere eigene Großen Reise durch Lateinamerika gegangen sind, haben wir nochmal bei der Arbeitsagentur in Nürnberg angerufen. Wir konnten das alles nämlich gar nicht glauben. Und die Frau am Telefon hat mir tatsächlich bestätigt, dass die Kollegen im Arbeitsamt Essen Quatsch geredet haben. Zwar ist es wohl weiterhin nicht notwendig, sich vor Beginn der Reise arbeitslos zu melden.
Aber die Sperrfrist für das Arbeitslosengeld läuft trotzdem schon während der Reise ab. Man muss sich also einfach nach der Reise arbeitslos melden und kriegt dann sofort – ohne Wartezeit – das Arbeitslosengeld. Es ist – laut der Dame – dann nicht nötig, sich auch mindestens 3 Monate vorher auch arbeitslos gemeldet zu haben.

Ob das natürlich alle so zutrifft, werden wir erst sehen, wenn wir zurück in Deutschland sind. Dann gibt es das nächste Update.

Hier nochmal alle unsere Erkenntnisse zusammengefasst:

  • Die Sperrfrist für das Arbeitslosengeld beginnt schon bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und nicht erst nach Rückkehr nach Deutschland.
    • Bei der Meldung im Arbeitsamt (nach der Rückkehr) werde aber eine Sperrfrist „geprüft“ sagte man uns. Ob diese dann wirklich so lang ausfällt ist also eventuell Auslegungssache des Sachbearbeiters. Bei Problemen bei der Agentur für Arbeit in der eigenen Stadt einfach bei der Hotline des Arbeitsamts in Nürnberg anrufen.
  • Selbst wenn man nicht selbst seinen Job gekündigt hätte, bekommt man während einer Weltreise/Langzeitreise kein Arbeitslosengeld und auch kein Hartz 4, da man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
  • Da man während seiner Reise nicht arbeitslos gemeldet ist, ist man auch nicht über das Arbeitsamt krankenversichert
  • Man hat also keine Vorteile, wenn man sich vor der Weltreise bei der Agentur für Arbeit meldet.

Krankenversicherung während der Weltreise/Langzeitreise

Für Eure Weltreise solltet ihr Euch natürlich eine Auslandskrankenversicherung holen. Weitere Infos dazu haben wir Euch in einem separaten Artikel zusammengefasst.

Krankenversicherung auf Eurer Weltreise/Langzeitreise

Ein wichtiger Punkt ist aber noch, dass ihr mit den meisten Auslandskrankenversicherungen nicht in Deutschland versichert seid. Man ist nur einen Monat nach Ende seiner Beschäftigung noch weiterhin als Übergangslösung bei seiner gesetzlichen Krankenkasse versichert.

Aber weder bei einem kurzen Weihnachts-Besuch in Deutschland während Eurer Weltreise noch in der Zeit nach Eurer Rückkehr nach Deutschland bis zum Start Eures neuen Jobs bzw. bis ihr euch arbeitslos gemeldet habt seid ihr über die Arbeitsagentur krankenversichert. Für diesen Zeitraum ist es wichtig, dass ihr euch zeitlich begrenzt freiwillig versichert. Sprecht dazu unbedingt mit eurer gesetzlichen Krankenversicherung. Diese hilft Euch sehr gerne weiter.

Ihr geht nämlich sonst ein relativ großes Risiko ein. Beispiel: Ihr kehrt Freitag Nachmittag von Eurer Weltreise zurück und beginnt schon am Montag Euren neuen Job bzw. geht zum Arbeitsamt. Dann seid ihr trotzdem über das Wochenende nicht krankenversichert! Informiert Euch also bei Eurer Krankenkasse über diese Thematik.


Wenn ihr wissen wollt wie ihr Euch am Besten nach eurer Weltreise arbeitslos meldet und dann so schnell wie möglich auch wieder krankenversichert seid, dann lest doch folgenden Bericht:


Habt ihr noch Fragen oder andere Informationen von Eurer Arbeitsagentur als wir erhalten? Schreibt uns doch einen Kommentar.

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10 Meinungen zu “Arbeitslos melden vor einer Weltreise | Unsere Erfahrungen

  1. Sandra Ternig sagt:

    Hallöchen, danke für diesen mega ausführlichen Bericht =)
    Wir planen keine Weltreise, aber mein Mann geht beruflich für 21 monate nach Südafrika und wir gehen alle mit. Ich müsste auch meinen Job kündigen und nach 21 Monaten käme ich zurück und wäre arbeitslos, falls meine Chefin nicht gerade wieder zufällig eine Stelle für mich hat.
    Dieses ganze Tamtam erspare ich mir dann wohl einfach. Wir sind ja umgehend versorgt was Krankenversicherung etc angeht, nur eben was MEINE Arbeit angeht, da gibt es keine übergreifende Lösung, die muss ich selbst finden=)
    Da die Beamten Mittwochs leider nicht da sind, kann ich erst am Freitag bei meiner Agentur für Arbeit nachfragen, gehe aber davon aus, dass es ähnlich wie bei euch sein wird.
    Ich würde mich dann nochmal melden, falls Interesse besteht.
    Liebe Grüße Sandra

    • Andreas sagt:

      Hallo Sandra,

      ich habe den Artikel gerade nochmal überarbeitet. Ich hatte nämlich kurz vor unserer Reise (wir sind aktuell in Costa Rica unterwegs) nochmal direkt bei der Arbeitsagentur in Nürnberg angerufen. Die neuen Infos findest du oben unter „Update Mai 2019“. Neu ist nur, dass die Wartezeit doch während der Reise abläuft. Das ist ja auch für dich eine hilfreiche Info.
      Ansonsten sind wir natürlich sehr interessiert was für Infos zu beim Amt bekommst. Also melde dich gerne wieder.

      Ansonsten wünsche ich schon mal eine wunderbare Zeit in Südafrika. Hört sich ja wirklich klasse an. Ich war auch schon dort und fand das Land echt phantastisch!

      Vg,
      Andreas

  2. Theo sagt:

    Hallo zusammen 🙂
    sehr ausführliche Beschreibung für ein Problem, dass ich auch gerade habe. Hat es dann jetzt so geklappt, wie die Arbeitsagentur Nürnberg gesagt hat, also dass die Sperrfrist auch ohne Arbeitslosenmeldung ab Beginn der Arbeitslosigkeit läuft? Vielen Dank für eine kurze Rückinfo.
    Gruß Theo

    • Andreas sagt:

      Hallo Theo,
      ja es war so wie von uns beschrieben. Nach den 4 Monaten, die wir unterwegs waren, sind wir direkt zur Arbeitsagentur gegangen und haben Arbeitslosengeld beantragt. Wir mussten dann erstmal Arbeitsbescheinigungen von unseren alten Arbeitgebern besorgen (was wir auch schon vor der Reise hätten machen können) und haben dann aber relativ schnell auch Geld bekommen.

      VG Sabrina & Andreas

  3. Katrin Seichter sagt:

    Hallo ihr Beiden, meines Wissens macht es schon Sinn, wenn man sich vor der Reise arbeitslos meldet. Und zwar dann, wenn man vorhat länger als ein Jahr unterwegs zu sein Man muss sich nämlich innerhalb eines Jahres nach „Verlust” der Arbeit arbeitslos melden, damit der Anspruch auf Arbeitslosigkeit nicht verfällt. Also hätte man nur ein Jahr Zeit zum Verreisen. Nach Meldung und Wiederabmeldung beim Arbeitsamt hat man aber dann insgesamt 4 Jahre Zeit, den Anspruch auf Arbeitslosengeld wahr zu nehmen.
    Viele Grüße Katrin

  4. Ola sagt:

    Hallo Andreas – das ist der erste Artikel, der auch bestätigt, was mir gesagt wurde,,, Ich hab zum 30sten Sept gekündigt und wollte ab 3 Okt für 4-5 Monate reisen. Mir wurde gesagt ich kann mich auch nach der Rückkehr arbeitslos melden und bekomme sofort das Geld. Die Sperrzeit lief nämlcih Oktober-Dez (ab Beschäftigungslosingkeit). Leider alle anderen Artikel zu dem Thema sagen etwas anderes und verwirren. Ich verstehe, bei euch war es auch so und ihr habt das Geld sofort nach der Rückkehr bekommen? Grüße,

  5. Elise sagt:

    hallo, vielen Dank für den ausführlichen Bericht!
    meine frage bezieht sich darauf, was passiert, nachdem man sich als arbeitssuchend gemeldet hat. wird man zu einem beratungstermin gerufen? erzählt man dem Sachbearbeiter in diesem beratungstermin, dass man eine reise macht? oder sollte man dies nur in dem termin ansprechen, den man hat, wenn man sich arbeitslos meldet (das sind zwei verschiedene termine, richtig?

    Vielen Dank!
    Elise

    • Andreas sagt:

      Hi Elise,

      korrekt, du meldest dich arbeitslos, aber nicht arbeitssuchend. Du bekommst eh kein Geld wenn du selbst gekündigt hast, also musst du auch keine Termine wahr nehmen.
      Es macht aber trotzdem Sinn ein Beratungsgespräch wahrzunehmen. Die Gesetze können sich ja auch ändern.

      VG Andreas

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